Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln sämtliche Mietverträge, die zwischen der Hymobilez GmbH (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter über die zeitweise Überlassung eines Elektromobils, Elektrorollstuhls oder Elektrofahrrads (nachfolgend gemeinsam „Hymobil") geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung eines funktionstüchtigen und verkehrssicheren Hymobils für den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Der Zustand des Hymobils bei Übergabe an den Mieter wird in einem Übergabeprotokoll dokumentiert und von beiden Parteien, Vermieter und Mieter, bestätigt.
3. Mietdauer und Rückgabe/Rückversand durch Spedition
Die Mietdauer beginnt mit der tatsächlichen Übergabe des Hymobils an den Mieter und endet mit dessen vollständiger und ordnungsgemäßer Rückgabe an den Vermieter.
Das Hymobil ist zum vereinbarten Rückgabetermin in dem Zustand zurückzugeben, wie es bei der Übergabe übernommen wurde, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Alle mitgelieferten Zubehörteile (z.B. Ladegerät, Schlüssel, Gebrauchsanweisung) müssen ebenfalls vollständig und unbeschädigt zurückgegeben werden.
Besondere Regelungen bei Lieferung und Abholung via Spedition:
a) Wurde das Hymobil im Karton via Spedition geliefert, so ist es zum vom Mieter mit der Spedition vereinbarten Termin der Abholung durch die Spedition vollständig, ordentlich und transportsicher in demselben Karton oder einem gleichwertigen, geeigneten Versandkarton verpackt dem Spediteur zu übergeben. Das Hymobil muss vor der Verpackung äußerlich gereinigt werden, um Schmutzschäden während des Transports zu vermeiden.
b) Ein zweiter, leerer Versandkarton wird dem Mieter zusammen mit der Lieferung des Hymobils zugesandt. Dieser Karton ist als Ersatzkarton für den Rückversand vorgesehen, falls der ursprüngliche Versandkarton beschädigt werden oder aus anderen Gründen für den Rückversand unbrauchbar sein sollte.
c) Sollte sowohl der ursprüngliche Versandkarton als auch der mitgelieferte Ersatzkarton für den Rückversand unbrauchbar sein, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter spätestens eine Woche vor dem Ende der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen.
d) Wird ein weiterer Ersatzkarton benötigt, weil sowohl der ursprüngliche als auch der erste mitgelieferte Ersatzkarton durch Verschulden des Mieters beschädigt wurden oder der Mieter den Bedarf für einen zusätzlichen Ersatzkarton nicht fristgerecht gemäß Ziffer 3.3 angezeigt hat, trägt der Mieter die Kosten für diesen weiteren Ersatzkarton (Materialkosten und Versandkosten).
e) Der Mieter ist verpflichtet, den Abholtermin für den Rückversand mit der vom Vermieter beauftragten Spedition bzw. DHL eigenständig zu vereinbaren und hierfür die erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen (insbesondere Terminbuchung/Terminabstimmung, Erreichbarkeit, Bereitstellung des Hymobils zur Abholung sowie transportsichere Verpackung). Der Vermieter stellt dem Mieter hierzu die für die Terminvereinbarung erforderlichen Informationen (z. B. Buchungs-/Sendungsnummer, Buchungslink oder Kontaktdaten) rechtzeitig zur Verfügung. Scheitert die Abholung/Übergabe zum vom Mieter vereinbarten Abholtermin oder kommt ein Abholtermin nicht zustande, jeweils aus vom Mieter zu vertretenden Gründen (z. B. Nichterreichbarkeit, Nichterscheinen, fehlende transportsichere Verpackung, Nichtbereitstellung des Hymobils, fehlender oder unbrauchbarer Karton ohne fristgerechte Mitteilung), ist der Vermieter berechtigt, einen Ersatztermin zu veranlassen. In diesem Fall verlängert sich die Mietdauer bis zur erfolgreichen Übergabe an den Spediteur; die Miete ist für jede angefangene Woche ab dem ursprünglich vorgesehenen Abholtermin weiterhin in Höhe der vertraglich festgelegten Wochenmiete gemäß Ziffer 4 zu zahlen. Der Mieter trägt zudem die nachweislich angefallenen Mehrkosten der erneuten Abholung (insbesondere Gebühren für erfolglose Abholversuche/erneute Anfahrt). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Mietpreis und Zahlung
Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Vermieters, die dem Mieter transparent zur Verfügung gestellt wird. Die Zahlung des Mietpreises ist stets wöchentlich im Voraus zu leisten, beginnend mit dem ersten Miettag. Die Zahlung erfolgt über vom Vermieter angebotene Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe, PayPal). Der Versand des Hymobils erfolgt erst nach vollständigem Eingang der ersten Mietzahlung beim Vermieter.
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Die Mietzahlung muss in diesem Fall ebenfalls vorab für den Verlängerungszeitraum erfolgen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
a) das Hymobil ausschließlich sachgemäß, pfleglich und schonend zu verwenden und vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen. Insbesondere ist das Hymobil bei Nichtgebrauch gegen Diebstahl zu sichern (z.B. durch Abschließen).
b) Schäden, Funktionsstörungen oder den Verlust des Hymobils unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, dem Vermieter zu melden.
c) das Hymobil nicht an Dritte weiterzugeben, unterzuvermieten oder sonst wie zur Nutzung zu überlassen.
d) das Hymobil nicht zu öffnen oder technische Veränderungen vorzunehmen.
e) die Gebrauchsanweisung und alle Hinweise des Vermieters zum Betrieb, zur Pflege und zur Lagerung des Hymobils zu beachten. Dies umfasst insbesondere die korrekte Ladung des Akkus und die Einhaltung der empfohlenen Wartungsintervalle, sofern diese dem Mieter mitgeteilt werden.
f) Bei Nutzung des Hymobils im öffentlichen Straßenverkehr ist der Mieter allein dafür verantwortlich, dass das gemietete Hymobil die hierfür erforderliche straßenverkehrsrechtliche Zulassung (z. B. Betriebserlaubnis, Versicherungsplakette) besitzt und der Mieter alle gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Fahrerlaubnis, Helmpflicht). Der Mieter ist für die Einhaltung sämtlicher geltender Verkehrsregeln und Vorschriften verantwortlich und haftet für alle Folgen einer nicht zulassungs- oder vorschriftskonformen Nutzung. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten oder Unfälle, die aus einer solchen Nutzung resultieren.
6. Haftung
Der Mieter haftet für:
a) alle Schäden am Hymobil, die über die normale Abnutzung hinausgehen und durch unsachgemäße Nutzung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter, denen der Mieter die Nutzung des Hymobils ermöglicht hat, entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden, die aus einer Missachtung der Pflichten des Mieters gemäß Ziffer 5 dieser AGB resultieren.
b) den Verlust oder Diebstahl des Hymobils, sofern dieser Verlust oder Diebstahl auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters (Vorsatz oder Fahrlässigkeit, insbesondere Nichtbeachtung der Sicherungspflichten gemäß Ziffer 5a) zurückzuführen ist.
c) Für Schäden, die auf normale Abnutzung und Verschleiß zurückzuführen sind (insbesondere Verschleiß an Reifen, Bremsen und Akkus im Rahmen der üblichen Nutzungsdauer und -intensität), haftet der Mieter nicht.
d) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters, die aus der Nutzung des Hymobils entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Versicherung
a) Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass Schäden, die der Mieter Dritten mit dem gemieteten Hymobil zufügt, grundsätzlich nicht über eine Versicherung des Vermieters abgedeckt sind.
b) Es liegt in der eigenen Verantwortung des Mieters, zu prüfen, ob und inwieweit seine private Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung eines gemieteten Elektromobils/Elektrorollstuhls/Elektrofahrrads abdeckt. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Gewähr.
c) Für Schäden am gemieteten Hymobil selbst (z.B. Reparaturkosten bei Beschädigung, Zeitwert bei Totalschaden oder Diebstahl) ist keine Versicherung durch den Vermieter eingeschlossen. Der Mieter haftet für solche Schäden gemäß Ziffer 6 dieser AGB in vollem Umfang.
d) Das Hymobil ist weder haftpflicht- noch kaskoversichert über den Vermieter. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter daher ausdrücklich, vor Mietbeginn eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz für Haftpflicht-, Sach- sowie Verlust- oder Diebstahlschäden besteht, und gegebenenfalls eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.
8. Widerrufsrecht
Bei Mietverträgen über das Hymobil, die für einen festen Zeitraum von bis zu sechs Monaten geschlossen werden und im Wege des Fernabsatzes (z. B. online oder telefonisch) oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere für Mietverträge über Kraftfahrzeuge, wenn für die Leistungserbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vereinbart wurde.
9. Datenschutz
a) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters, insbesondere Name, Adresse und Telefonnummer, ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung, einschließlich der Kommunikation, des Versands, der Abrechnung und der Verwaltung des Mietverhältnisses. Dies erfolgt stets unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
b) Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist, z.B. an Versanddienstleister für die Zustellung des Hymobils oder an Zahlungsdienstleister (wie Stripe) für die Abwicklung der Mietzahlungen, oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung dazu besteht. Eine anderweitige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
c) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.
d) Für detaillierte Informationen über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Rechte des Mieters in Bezug auf den Datenschutz wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des Vermieters verwiesen, die auf der Website [Datenschutzerklärung] jederzeit abrufbar ist.
10. Schlussbestimmungen
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
c) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Borken, sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Stand: Juli 2025
Kontakt: info@hymobilez.com
Hymobilez GmbH